Rechtsprechung
BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unstatthafte Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Erhebung einer Anhörungsrüge gegen einen eine vorherige Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a
Statthaftigkeit der Erhebung einer Anhörungsrüge gegen einen eine vorherige Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
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Verfahrensgang
- BGH, 22.01.2013 - 1 StR 557/12
- BGH, 14.05.2013 - 1 StR 557/12
- BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1201/13
- BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 167
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.12.2011 - 1 StR 399/11
Unstatthafte und unbegründete erneute Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12
Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 1 StR 534/11 und vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11), ebenso wie (sofortige) Beschwerden gegen Beschlüsse des Bundesgerichtshofs, § 304 Abs. 4 Satz 1 StPO.Weitere gleichartige Eingaben des Verurteilten in dieser Sache wird der Senat nicht mehr bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11 mwN).
- BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11
Offensichtlich unzulässige "zweite" Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 Abs 1 …
Auszug aus BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12
Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 1 StR 534/11 und vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11), ebenso wie (sofortige) Beschwerden gegen Beschlüsse des Bundesgerichtshofs, § 304 Abs. 4 Satz 1 StPO. - BGH, 22.10.2012 - 1 StR 534/11
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12
Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 1 StR 534/11 und vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11), ebenso wie (sofortige) Beschwerden gegen Beschlüsse des Bundesgerichtshofs, § 304 Abs. 4 Satz 1 StPO.
- BGH, 27.11.2019 - 3 StR 11/19
Statthaftigkeit der Erhebung einer erneuten Anhörungsrüge gegen einen Beschluss
Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge verworfen worden ist, ist nicht statthaft und somit unzulässig (s. BVerfG…, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11, juris Rn. 5 mwN; BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12, juris Rn. 6). - BGH, 26.11.2015 - 1 StR 135/15
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Wiedereinsetzung bei bewusstem …
Er war daher kostenpflichtig (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12) zurückzuweisen. - BGH, 13.08.2015 - 4 StR 576/14
Unstatthafte Gegenvorstellung
Dieser Rechtsbehelf gegen den Beschluss vom 1. Juli 2015 kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Senat seine Entscheidungen in dieser Sache weder aufheben noch abändern könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 5 StR 377/13); die Gegenvorstellung ist daher unstatthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
- BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16
Verwerfung der sofortigen Beschwerde als unzulässig
Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14, NStZ-RR 2015, 315 und vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12). - BGH, 12.01.2021 - 2 StR 45/20
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unstatthaft
Ungeachtet dessen, dass die durch den Verurteilten am 2. November 2020 zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwalmstadt erklärte Begründung seiner ersten Anhörungsrüge Gegenstand der Beratung am 11. November 2020 gewesen ist, ist ein solcher Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, unstatthaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11, BeckRS 2011, 50363;… BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11, BeckRS 2011, 29861 Rn. 2;… vom 22. Oktober 2012 - 1 StR 534/11, BeckRS 2012, 22355 Rn. 6; vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12, BeckRS 2013, 12714 Rn. 6). - BGH, 04.12.2015 - 2 StR 396/14
Erfolglose Gegenvorstellung
Ein Antrag, auf den wie hier eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).